Tier-Freigelände ohne 2G-Nachweis nutzbar

Maskenpflicht an Aussichtspunkten - 3G-Regel im Hans-Eisenmann-Haus und im Haus zur Wildnis

Pressemitteilung Nr. 09/2022

Datum: 22.02.2022

Im Tier-Freigelände wird auf die bestehenden Regeln hingewiesen. Dort wo kein Abstand zu anderen gewahrt werden kann, besteht zum Beispiel Maskenpflicht. (Foto: Julia Reihofer/Nationalpark Bayerischer Wald)

Im Tier-Freigelände wird auf die bestehenden Regeln hingewiesen. Dort wo kein Abstand zu anderen gewahrt werden kann, besteht zum Beispiel Maskenpflicht. (Foto: Julia Reihofer/Nationalpark Bayerischer Wald)

Neuschönau/Ludwigsthal. Es gibt Neuigkeiten aus den Tier-Freigeländen des Nationalparks Bayerischer Wald bei Neuschönau und Ludwigsthal. Nachdem die Landratsämter Freyung und Regen Ausnahmegenehmigungen erteilt haben, können die beliebten Outdoor-Attraktionen wieder ohne 2G-Nachweis benutzt werden – und ohne zeitliche Einschränkung. Die Nationalparkverwaltung weist jedoch darauf hin, dass auf das Abstandsgebot geachtet werden muss. Zudem gilt in Bereichen, wo kein ausreichender Abstand gewahrt werden kann, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Davon betroffen sind vornehmlich die Aussichtspunkte sowie die Volieren. Bei Kindern von sechs bis 15 Jahren reicht eine OP-Maske. Jüngere Kinder sind gänzlich von der Maske befreit.

Zudem ist ab sofort auch wieder der Parkplatz Altschönau im Nationalparkzentrum Lusen geöffnet. Somit kann die Führung „Zu Bär, Otter und Eulen“ wieder nach Plan angeboten werden. Diese finden noch bis Ende März jeden Dienstag und Freitag um 11 Uhr statt. Anmeldungen dazu nimmt der Nationalpark-Führungsservice unter 0800 0776650 entgegen.

Änderungen gibt’s zudem bei den Zutrittsregeln zu den Indoor-Einrichtungen des Schutzgebiets. Für den Besuch der Ausstellungen im Hans-Eisenmann-Haus und im Haus zur Wildnis gilt seit Donnerstag, 17. Februar, die 3G-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Schüler gelten generell als getestet. Die 3G-Regelung wird aktuell auch im Führungsbetrieb angewendet. Lediglich in den Gastronomie-Betrieben der Nationalparkzentren sowie bei Kulturveranstaltungen gilt weiterhin 2G, wobei auch hier Schüler ausgenommen sind.

Das bisher geschlossene Waldgeschichtliche Museum St. Oswald steht derweil kurz vor der Wiederöffnung. Pünktlich zum Start der Faschingsferien öffnet das Haus am Samstag, 26. Februar, wieder täglich von 9 bis 17 Uhr. Montag ist Ruhetag. Geschlossen bleiben muss hingegen weiterhin die Steinzeithöhle im Nationalparkzentrum Falkenstein.

 


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