Aktueller Wegezustand im Nationalpark Bayerischer Wald

Totholz-Piktogramm In Nationalparken wird das natürliche Werden, Wachsen und Vergehen in den Lebensgemeinschaften geschützt. Abgestorbene Bäume verbleiben im Kreislauf der Natur. Deshalb gehören umstürzende Bäume und herabfallendes Totholz zu den typischen Gefahren. Bitte achten Sie auf diese Gefahren und verlassen Sie bei Wind zu Ihrer Sicherheit den Wald.

Die nachfolgenden Informationen zu Störungen und Behinderungen auf dem markierten Wegenetz stellen eine Momentaufnahme dar und sind ohne Gewähr. Die Benutzung der Wege erfolgt auf eigene Gefahr! Für Wege außerhalb des Nationalparks können wir keine Aussagen zu Zustand und Begehbarkeit treffen.

 

Wegeservice-Karte

 

Erläuterungen

Was beudeuten die Bezeichnungen beim Wegeservice?

Keine Behinderungen bekannt
Für diese markierten Wegen liegen uns aktuell keine Informationen zu Behinderungen vor. Aufgrund aktueller Ereignisse kann es aber auch auf diesen Strecken zu Beeinträchtigungen kommen.
Behinderungen
Auf diesen Wegeabschnitten gibt es Behinderungen der Begehbarkeit. Hier kann es zu kurzzeitigen Sperrungen oder kleinräumigen Umleitungen kommen.
Gesperrt
Diese Wege sind aus Sicherheitsgründen oder aus naturschutzfachlichen Gründen gesperrt. Wenn möglich werden Umleitungen ausgeschildert.

 

 

Übersichtstabelle der Sperrungen und Behinderungen

 

Betretungsrecht der Kerngebiete

Zum Schutz von störempfindlichen Tierarten wie zum Beispiel der Auerhühner ist das Betreten der Kerngebiete ab dem 16. November bis zum 14. Juli eines jeden Jahres nur auf den markierten Wanderwegen erlaubt.

Achtung!
Ein Grenzübertritt am Grenzübergang "Blaue Säulen - Pürstling" und am "Hochschachten - Schützenpass" ist derzeit nicht möglich.

 

Kontakt zum Nationalpark-Wegeservice

poststelle@npv-bw.bayern.de

 

Nutzungsbedingungen

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© [aktuelles Jahr] Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald, www.nationalpark-bayerischer-wald.bayern.de

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Werden die bereitgestellten Daten in Printwerken veröffentlicht, ist die Nationalparkverwaltung an der Zusendung eines kostenlosen Belegexemplars interessiert.

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