Wegegebot zum Auerhuhn-Schutz im Nationalpark Sumava

Neuregelung im zentralen Teil des tschechischen Schutzgebiets an der Grenze zum Nationalpark Bayerischer Wald

Eintrag Nr. 61/2023
Datum:


Mitarbeiter des Nationalparks Šumava bringen die neue Infotafeln bezüglich des Wegegebots an.
Mitarbeiter des Nationalparks Šumava bringen die neue Infotafeln bezüglich des Wegegebots an.

Im dunkelgrün eingezeichneten Bereich gilt das neu eingeführte Wegegebot. Fotos: Nationalpark Šumava
Im dunkelgrün eingezeichneten Bereich gilt das neu eingeführte Wegegebot. Fotos: Nationalpark Šumava

Vimperk. Für ein Teil des Nationalparks Šumava sind neue Zugangsbeschränkungen eingeführt worden. Sie betreffen das Gebiet an der Grenze zum Nationalpark Bayerischer Wald. Mit der Maßnahme werden mehrere Ruhegebiete, die auf bayerischer Seite mit dem Kerngebiet zu vergleichen sind, zusammengefasst. Diese Gebiete sind bereits seit Jahrzehnten für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. So dürfen Wanderer von den Moldau-Quellen bis Plesná nur noch markierte Wanderwege benutzen.

„Der Hauptgrund für das angekündigte Wegegebot ist der Schutz des stark gefährdeten Auerhuhns. Im Zentrum seines Verbreitungsgebiets, wo es zwar innerhalb der ehemaligen ersten Zonen gültige Zugangsbeschränkungen gibt, werden die Auerhühner zunehmend gestört, was zu einem Rückgang ihrer Zahl führen kann“, erklärt Jan Dvořák, Sprecher der Nationalparkverwaltung Šumava.

Nutzer von Apps teilen bewusst verbotene Wege

„Wir haben zum Beispiel Daten von Sport-Apps analysiert, die zeigen, dass in den sensibelsten Teilen des Nationalparks Šumava bewusst nicht zugängliche Wege mit anderen Nutzern der Apps geteilt werden, während gleichzeitig die Zahl der Verstöße, die von Nationalpark-Rangern oder von der Naturschutzbehörde geahndet werden, steigt. So haben wir festgestellt, dass es in diesem zentralen Teil, der von den Ruhegebieten oder aus artenreichen und sensiblen Gebieten außerhalb der derzeitigen Ruhegebiete besteht, eine starke touristische Aktivität gibt“, fügt er hinzu.

Die tschechische Nationalparkverwaltung hat daher beschlossen, den Zugang zu diesem Teil des Nationalparks gemäß Paragraf 64 des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes einzuschränken. Diese Regelung kann angewendet werden, wenn die Gefahr besteht, dass Teile der Schutzgüter beschädigt werden könnten. Das Wegegebot wird durch eine allgemeine Schutzmaßnahme umgesetzt, nachdem die Verwaltung die Problematik mit Vertretern der Gemeindeverwaltung erörtert und den Entwurf der allgemeinen Schutzmaßnahme fast zwei Monate lang zur öffentlichen Stellungnahme ausgelegt hatte.

Gemeindevertreter hatten keine Einwände gegen neue Regelung

„Die Vertreter der Gemeinden, in deren Gebiet dieses Wegegebot gelten wird, das heißt Prášily, Modrava, Kvilda und Železná Ruda, hatten keine Einwände gegen diesen Schritt. Anschließend, während der öffentlichen Anhörung, gingen acht Stellungnahmen ein. Der häufigste Einwand betraf die Einschränkung des Fußgängerverkehrs in dem Gebiet während der Sommermonate und bezog sich auf die Regelung im benachbarten Nationalpark Bayerischer Wald. In den Einwänden wurde auch darauf hingewiesen, dass dadurch auch regelkonforme Wanderer eingeschränkt werden und deswegen das Gebiet nicht geschlossen werden sollte, sondern nur die Kontrollen oder die Höhe der Strafen verschärft werden sollten. Wir haben alle Einwände in der Begründung der allgemeinen Schutzmaßnahme kommentiert und abgearbeitet“, sagt Martin Pazourek, stellvertretender Direktor der Nationalparkverwaltung Šumava, der für die Naturschutzbehörde des Nationalparks zuständig ist.

Ziel dieser Maßnahme ist es, eine intensive Störung geschützter Arten und eine Schädigung des Biotops mit geschützten und wichtigen Pflanzenarten zu verhindern und einen umfassenden Schutz des festgelegten Gebiets zu gewährleisten. Die Maßnahme, die am 19. Oktober 2023 in Kraft trat, ist befristet und gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren. Danach werden ihre Wirksamkeit und der Zustand der Schutzobjekte in dem Gebiet neu bewertet.

Geltungsbereich des Wegegebots im Netz auf Karte einsehbar

Das Gebiet mit dem neuen Wegegebot ist bereits im Gelände ausgeschildert und ist auch in den Kartenunterlagen des vom Nationalpark Šumava genutzten Geoportals zu finden. Das Gebiet, in dem das neue Wegegebot gilt, entspricht genau einem Teil des neu geplanten Ruhegebiets, das die Nationalparkverwaltung Šumava im Jahr 2018 vorgestellt hat.

„Die neuen Ruhegebiete werden im Beirat des Nationalparks Šumava diskutiert und ich glaube, dass diese Vorbereitungsphase kurz vor einem erfolgreichen Abschluss steht. Ich gehe davon aus, dass der Beirat bereits Ende November dieses Jahres über den Vorschlag der Ruhegebiete abstimmen könnte. Wir werden dann den Entwurf der Ruhegebiete mit dem Abstimmungsergebnis des Beirates dem Umweltministerium vorlegen, das den Prozess der Ausweisung als allgemeine Schutzmaßnahme abschließen wird“, erklärt Pavel Hubený, Direktor der Nationalparkverwaltung Šumava.

Auerhühner sind von Winter bis Frühsommer extrem empfindlich

„Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass weder das heute erklärte Wegegebot nach Paragraf 64 noch die vorgeschlagenen Ruhegebiete keine bestehenden Wanderwege betreffen werden. In einigen Fällen werden lediglich die Zeit und die Nutzung des Weges festgelegt“, ergänzt Pavel Hubený. „Im Gegenteil, nach der Ausweisung der neuen Ruhegebiete werden einige bisher unzugängliche Orte zugänglich sein. Aber das liegt noch vor uns.“

Die Gebiete Březník, Špičník, Blatný vrch und Podroklaní gehören zu den wertvollsten Gebieten für das Überleben der Auerhuhnpopulation, die die einzige lebensfähige Population in Mittel- und einem Teil Westeuropas ist. An diesen Standorten leben mindestens dutzende Exemplare dieses seltenen Tieres, weshalb das Wegegebot unbedingt beachtet werden muss.

Das Auerhuhn ist das ganze Jahr über sehr störungsempfindlich. Am empfindlichsten ist es im Winter, wenn es versucht, mit einem Minimum an Nahrung zu überleben, im Frühjahr während der Balz und der anschließenden Brutzeit sowie im Frühsommer, wenn seine Küken schlüpfen, die bei einer Störung und dem Wegfliegen der Auerhenne erfrieren können. Aus diesem Grund stehen einige Teile des Nationalparks Šumava unter dem besonderen Schutz als Ruhegebiete, zu denen der Zugang nur auf markierten Wegen möglich ist.

 

Quelle: Pressemitteilung des Nationalparks Šumava

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