Buchwaldstraße: Polizeikontrollen zu Beginn der Igelbussaison

Auf der Straße von Finsterau bis zur Grenze gilt ein Durchfahrtverbot von 9 bis 17 Uhr

Eintrag Nr. 23/2025
Datum:


Die Einhaltung der Zufahrtsregelung von Finsterau zur Grenze nach Buchwald wird die Polizeiinspektion Freyung verstärkt kontrollieren. (Foto: Polizeiinspektion Freyung) 
Die Einhaltung der Zufahrtsregelung von Finsterau zur Grenze nach Buchwald wird die Polizeiinspektion Freyung verstärkt kontrollieren. (Foto: Polizeiinspektion Freyung) 

Finsterau. Mit dem Beginn der Igelbussaison hat sich die Zufahrtsregelung bei der Buchwaldstraße von Finsterau Richtung Tschechien geändert. Ab dem Parkplatz Wistlberg bis zum Grenzübergang Buchwald (Bucina) gilt täglich von 9 bis 17 Uhr ein Durchfahrtverbot, wie die Polizeiinspektion Freyung mitteilt. Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald bittet alle Besucher, sich an diese Regelung zu halten. Die teilweise Sperrung ist nötig, um auf der engen Buchwaldstraße den Igelbussen eine möglichst komplikationslose Durchfahrt zu ermöglichen. Darüber hinaus dient diese Verkehrsberuhigung der Sicherheit von Wanderern und Radfahrern.

Gerade das barrierearm ausgebaute Wandergebiet „Finsterauer Filz“, das an der Buchwaldstraße liegt, ist ein bei Familien und Menschen mit Handicap beliebtes Ausflugsziel. Für Radfahrer ist die Buchwaldstraße ein wichtiger Zubringer in den benachbarten Nationalpark Šumava und dementsprechend stark frequentiert. Für Autofahrer, die die Wanderparkplätze an der Buchwaldstraße morgens vor der Sperre angefahren haben, ist die Ausfahrt jederzeit möglich.

In der Vergangenheit haben sich leider nicht alle Besucher des Wandergebietes an die geltenden Regeln gehalten. Oftmals wurden Fahrzeuge außerhalb der Parkplätze auf Grünflächen abgestellt und damit die Natur geschädigt. Auch diverse Anzeigen über Missachtung der Durchfahrtsverbote mit Gefährdung von Fußgängern wurden schon erstattet. Nationalpark und Polizei haben sich deshalb darauf verständigt, sowohl das Zufahrtsverbot als auch die Parksituation zum Schutz von Besuchern und Natur konsequent zu überwachen. Das Bußgeld für Zuwiderhandlungen beträgt 50 Euro. Die Verkehrsbeschränkung gilt bis zum Abschluss der Igelbussaison zum Ende der Herbstferien am 7. November 2025.

Bildunterschrift: 
Die Einhaltung der Zufahrtsregelung von Finsterau zur Grenze nach Buchwald wird die Polizeiinspektion Freyung verstärkt kontrollieren. (Foto: Polizeiinspektion Freyung) 

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