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Wir sind ein Schutzgebiet: Hier gelten Regeln!

Rangerin Brigitte Schreiner erklärt die wichtigsten Naturschutzregeln im Winter

Eintrag Nr. 69/2021
Datum:


Ranger informieren Besucher im Winter täglich über die wilde Natur im Nationalpark - und über die Regeln zum schutz der sensiblen Tier- und Pflanzenwelt. Foto: Gregor Wolf
Ranger informieren Besucher im Winter täglich über die wilde Natur im Nationalpark - und über die Regeln zum schutz der sensiblen Tier- und Pflanzenwelt. Foto: Gregor Wolf

Um den harten Winter zu überstehen, benötigen die seltenen Auerhühner störungsfreie Rückzugsräume. Deswegen müssen Wanderer im Kerngebiet aufden markierten Wegen bleiben. Foto: Sascha Rösner
Um den harten Winter zu überstehen, benötigen die seltenen Auerhühner störungsfreie Rückzugsräume. Deswegen müssen Wanderer im Kerngebiet aufden markierten Wegen bleiben. Foto: Sascha Rösner

Offiziell markierte Wege dürfen ganzjährig genutzt werden. Man erkennt diese an quadratischen Piktogrammen. Rundwege sind durch ein Tiersymbol auf gelbem Untergrund gekennzeichnet. Streckenwege, gekennzeichnet durch Pflanzensymbole auf weißem Untergrund, führen von A nach B. Darüber hinaus gibt es noch Sondersymbole für Fernwanderwege. Foto: Gregor Wolf
Offiziell markierte Wege dürfen ganzjährig genutzt werden. Man erkennt diese an quadratischen Piktogrammen. Rundwege sind durch ein Tiersymbol auf gelbem Untergrund gekennzeichnet. Streckenwege, gekennzeichnet durch Pflanzensymbole auf weißem Untergrund, führen von A nach B. Darüber hinaus gibt es noch Sondersymbole für Fernwanderwege. Foto: Gregor Wolf

Waldhäuser. Willkommen im Nationalpark Bayerischer Wald. Mein Name ist Brigitte Schreiner. Als Rangerin gebe ich Besuchern im Gelände Tag für Tag Auskunft über unsere wilde Natur. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass sie in einem Schutzgebiet erster Güteklasse unterwegs sind. Menschen sind hier in erster Linie Beobachter, die Natur hat Vorrang. Deswegen gilt es auch ein paar Regeln zu beachten, die allen voran dem Schutz bedrohter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dienen. Folgende Punkte beachten Sie bitte bei ihrem Aufenthalt im Nationalpark:

Markierte Wege nicht verlassen!

Gerade im Winter haben es unsere Tiere besonders schwer. Kalte Temperaturen, kurze Tage und ein karges Nahrungsangebot zerren an den Energiereserven. Kommen dann noch querfeldein gehende Schneeschuhwanderer oder Skitourengeher daher, kann es kritisch werden. Vor allem die störungssensiblen Auerhühner sind schnell dem Tode nahe, wenn sie vor Besuchern flüchten, die das offizielle Wegenetz im Kerngebiet verlassen. Wer auf den markierten Wegen bleibt, kanalisieret jedoch die Störung der Tiere. Das Wegegebot sorgt also dafür, dass genügend Rückzugsräume für Auerhuhn, Luchs und Co. erhalten bleiben.

Tipp: Mein Kollege Lothar Mies erklärt in einem Video auf dem YouTube-Kanal des Nationalparks alle Hintergründe zum Auerhuhnschutz dank Wegegebot. 

Keinen Müll zurücklassen!

Dieses Gebot gilt nicht nur im Wald – ist hier aber besonders wichtig. Alles was mitgebracht wird, muss auch wieder mitgenommen werden. Müll jeglicher Art ist nicht nur eine ökologische Belastung. Müll kann Tiere verletzen, Wasser verunreinigen, Waldbrände auslösen – und verschandelt darüber hinaus die wertvolle Natur.

Nicht übernachten!

Zelten, Campieren, Biwakieren und Co.: All das ist im Nationalpark Bayerischer Wald ausdrücklich verboten. Auch dies dient der Minimierung menschlicher Störungen im sensiblen Ökosystem.

Nur auf ausgewiesenen Flächen parken!

Der Wald ist kein Parkplatz. Aber es gibt genügend Parkplätze am Waldrand. Daher ist es im Nationalparkgebiet nur erlaubt, diese eindeutig als Parkflächen gekennzeichneten Bereiche zu benutzen. Das dient unter anderem auch der Aufrechterhaltung von Rettungswegen. Sollten einzelne Parkplätze überfüllt sind, müssen zwingend andere legale Stellplätze angefahren werden. Als Alternative bietet sich der ÖPNV der Region zur Anreise an.

Keine Drohnen fliegen lassen!

Wie abseits der Wege gehende Besucher verursachen auch Drohnen nicht unerhebliche Störungen der Tierwelt. Deswegen ist deren Einsatz im Gebiet des Nationalparks prinzipiell verboten. Das inkludiert nicht nur Starts und Landungen, sondern auch Überflüge.

Keinen Lärm verursachen!

Die Wiedergabe von Audio-Abspielgeräten ist im Nationalpark ebenso verboten, wie Lärmen im Allgemeinen. Auch hier gilt das Gebot der Störungsminimierung.

Kein offenes Feuer entzünden!

Auch offenes Feuer stellt für die Natur eine außergewöhnliche Herausforderung und eine potentielle Gefahr dar, weshalb es im Nationalparkgebiet verboten ist. Ausnahmen gelten für die vier offiziellen Grillplätze des Nationalparks.

Hunde nicht frei laufen lassen!

Gerade um Wildtiere nicht aufzuschrecken, aber auch aus Rücksicht vor anderen Besuchern, ist es im Nationalpark verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Die Vierbeiner sind auf den Wanderwegen jedoch willkommen, wenn sie zuverlässig bei Fuß gehen oder an der Leine geführt werden. Übrigens: Hundekot kann – abseits der Wege – im Wald verbleiben. Hundekotbeutel müssen daheim entsorgt werden.

Das wären auch schon die wichtigsten Punkte. Diese Regelungen fußen auf den gültigen Rechtsvorschriften, die unter anderem durch die Nationalparkverordnung, das Bayerischer Naturschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz definiert werden. Bei Verstößen leiten wir Ranger Ordnungswidrigkeitsverfahren bei den zuständigen Landratsämtern ein. Diese münden meist in einem Bußgeldbescheid. Da wir im Nationalparkgebiet polizeilichen Befugnisse haben, sind wir unter anderem dazu berechtigt, Personalien aufzunehmen oder Platzverweise zu erteilen. Lieber ist es uns aber natürlich, wenn sich Besucher an unsere Regeln halten. Denn dann haben nicht nur wir mehr Zeit dafür, Besucher über unsere wilde Natur aufzuklären, auch die Natur hat dann den nötigen Raum, um sich zu entfalten.

 

Video mit Kabarettist Martin Frank:

Auf dem YouTube-Kanal des Nationalparks gibt der niederbayerische Kabarettist Martin Frank alias Ranger Frank seit Dezember 2021 zum dritten Mal einen Nationalparkwächter. Unter dem Titel "Unterwegs mit Ranger Frank: Die Nationalpark-Winterregeln" erklärt er die Verhaltenstipps im Schutzgebiet auf komödiantische Art im Video.

 

Rechtsgrundlage:

Weitere Informationen zum Thema Wegegebot bietet die Verordnung über die Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald - erlassen von der Regierung von Niederbayern.

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