Bayerischer Wald
Grill- und Spielplätze im Nationalpark Bayerischer Wald
Spielplätze
Für kleine Nationalparkbesucher unterhalten wir einige Spielplätze. Ein besonders aufwändig gestaltetes und großflächiges Abenteuerareal ist das Waldspielgelände bei Spiegelau. Darüber hinaus verfügen etwa unsere Nationalparkzentren Lusen und Falkenstein über Spielplätze im direkten Umgriff von Hans-Eisenmann-Haus und Haus zur Wildnis. Im Haus zur Wildnis gibt es zudem einen Kinder-Erlebnisraum. Auch am Schwellhäusl oder an der Racheldiensthütte gibt es Spielmöglichkeiten.
Grillpläzte / Feuerstellen
Feuermachen ist im Wald grundsätzlich verboten – es kann Waldbrand verursachen! (BayWaldG: Art. 17 Feuergefahr; BayVVB: §4 Feuer im Freien; BayWaldNatPV: §9 Verbote)
An zwei eigens dafür eingerichteten Grillplätzen und Feuerstellen darf im Nationalpark ein Feuer gemacht werden. Die Lage der Grillplätze ist auf unserer Übersichtskarte verzeichnet. Beachten Sie dazu unser Merkblatt zur Nutzung von Grill- und Lagerfeuerplätzen.
Für die Nutzung der Grillplätze ist ein Antrag über die nachfolgenden Onlineformulare erforderlich. Kosten fallen hierdurch nicht an.
Die Nutzung ist nur bis Waldbrandgefahrenstufe 3 zulässig. Ab Stufe 4 ist die Nutzung grundsätzlich verboten. Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich, die Waldbrandgefahrenstufe (= Waldbrandgefahrenindex) am geplanten Tag vorab über die Vorhersage des Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienstes zu prüfen. In der Tabelle für Bayern, sind die Werte für die Stationen in Zwiesel oder Saldenburg-Entschenreuth heranzuziehen.
Unabhängig vom Waldbrandindex ist der Nutzer verpflichtet, sein Verhalten der Waldbrandgefährdung vor Ort anzupassen.
Online-Antrag für Grill-/Lagerfeuerplatz bei Zwieslerwaldhaus
Online-Antrag für Grill-/Lagerfeuerplatz im Waldspielgelände Spiegelau
Weitere Tipps für ihren Aufenthalt im Nationalpark Bayerischer Wald finden Sie in unseren Häufigen Fragen.
