Bayerischer Wald
Neue Regelungen bei der Nutzung der Grillplätze
Feuerstellen sind ab Waldbrandstufe 4 automatisch gesperrt - Besucher müssen sich vorab selbst informieren
Pressemitteilung Nr. 43/2026

Die neue Regelung zur Nutzung der Feuerstellen im Nationalpark wird an den Infotafeln der Grillplätze kommuniziert. (Foto: Katharina Burgmaier / Nationalpark Bayerischer Wald)
Spiegelau/Zwieslerwaldhaus. Seit dieser Woche gibt es für die Nutzung der beiden Grillplätze im Nationalpark Bayerischer Wald neue Regelungen. Da sich in den vergangenen Jahren die Zeiträume mit Waldbrandgefahr signifikant verlängert haben, sind die Feuerstellen nun automatisch ab Warnstufe 4 gesperrt, die Nutzung ist nur bis Waldbrandgefahrenstufe 3 zulässig. Wer dort grillen will, muss sich ab sofort selbstständig vorab über die aktuelle Warnstufe informieren.
„Die neue Regelung kommunizieren wir über unsere Homepage sowie über Infoschilder an den Grillplätzen in Zwieslerwaldhaus und Spiegelau“, erklärt Jochen Linner, Leiter des Sachgebietes Wald- und Flächenmanagement. Dort finden Besucher auch QR-Codes, die direkt zur Meldung der Waldbrandstufe des Deutschen Wetterdienstes führen. Zudem müssen sich nun alle Nutzer der Grillplätze online auf der Nationalpark-Homepage anmelden oder telefonisch in den Nationalparkzentren. „Wichtig ist uns beim Thema Waldbrandgefahr zudem die Aufklärung unserer Besucher.“ Denn gerade achtlos weggeworfene Zigarettenkippen, Glas und anderer Müll können bei entsprechender Witterung schnell Feuer entfachen. „Daher appellieren wir stets daran, keinerlei Abfall in der Natur zu hinterlassen.“
Alle Informationen zur Online-Anmeldung sowie das Formular gibt es auf der Homepage des Nationalparks Bayerischer Wald. Dort zu finden ist außerdem ein Merkblatt zur Nutzung der Grill- und Lagerfeuerplätze. Hier vermerkt sind beispielsweise die Uhrzeiten, in denen ein Feuer erlaubt ist, Verhaltensregeln sowie weitere Informationen zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Brennholzes, zum nötigen Löschwasser sowie zur allgemeinen Haftung.
Bildunterschrift:
Die neue Regelung zur Nutzung der Feuerstellen im Nationalpark wird an den Infotafeln der Grillplätze kommuniziert. (Foto: Katharina Burgmaier / Nationalpark Bayerischer Wald)
Bilder zur Mitteilung
Bei Klick auf das beigefügte Bildmaterial werden die Fotos in druckfähiger Auflösung dargestellt. Die Aufnahmen dürfen von Medien jeweils nur in Verbindung mit der dazugehörigen Mitteilung verwendet werden. Andere Nutzungsarten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.
Kontakt Pressestelle
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Freyunger Straße 2
94481 Grafenau
08552 9600-132
08552 9600-144
08552 9600-105
pressestelle@npv-bw.bayern.de
Die Mitarbeiter der Pressestelle finden Sie in unserer Rubrik Ansprechpartner.
