Nationalparkplan durch Umweltminister Dr. Marcel Huber in Kraft gesetzt

Pressemitteilung Nr. 027/12

Datum: 27.02.2012

„Was lange währt, wird gut!“ Dieses Sprichwort könnte man auch auf den Nationalparkplan für den Nationalpark Bayerischer Wald übertragen. Staatsminister Dr. Marcel Huber konnte nach langem Vorlauf den Nationalparkplan am 22.12.2011 in Kraft setzen.

Bereits unmittelbar nach dem Erlass der Verordnung für den Nationalpark Bayerischer Wald 1992 begann die Nationalparkverwaltung den Nationalparkplan auszuarbeiten. Im Nationalparkplan sollten die Vorgaben der Nationalparkverordnung konkretisiert und die mittelfristigen Ziele und Maßnahmen dargestellt werden. Insbesondere sollten Maßnahmen des Borkenkäfermanagements, die Abgrenzung der Naturzonen aber auch die Entwicklung der Bildungsarbeit festgeschrieben werden.

Die Diskussion um die Nationalparkerweiterung ab 1995 sowie die Novellierungen der Nationalparkverordnungen 1997 und 2007 schufen jeweils neue rechtliche Grundlagen, so dass der Nationalparkplan immer wieder neu überarbeitet, aktualisiert und mit den entsprechenden Gremien, insbesondere dem Kommunalen Nationalparkausschuss und dem Fachbeirat, abgestimmt werden musste. Die Vorlage an das Landwirtschaftsministerium, das Wirtschaftsministerien und den Bayerischen Landtag nahmen darüber hinaus erneut Zeit in Anspruch.

Auch wenn die Ausarbeitung und die Abstimmung des Nationalparkplans viel länger gedauert hat als ursprünglich vorgesehen, ist Umweltminister Dr. Marcel Huber mit dem Ergebnis zu frieden. „Nicht nur, dass damit ein hervorragendes Planungswerk für den Nationalpark Bayerischer Wald geschaffen wurde, viel wichtiger ist mir noch, dass diese Planungen vom Kommunalen Nationalparkausschuss und vom Fachbeirat im vollen Umfang mitgetragen werden“, betonte der Umweltminister. Gerade die Diskussion der Inhalte des Nationalparkplans in den kommunalen Gremien in all den Jahren, so der Staatsminister weiter, habe wesentlich zur Versachlichung der Nationalparkthematik und für das Verständnis des Nationalparks vor Ort beigetragen.

Der Nationalparkplan besteht aus einem Zielteil und neun fachlichen Detailplanungen. Dies sind der Wegeplan, die Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, der Arten- und Biotopschutz, das Schalenwildmanagement, die Forschung, die Nutzungen und Gestattungen, die Renaturierung, die Bildungs- und Erholungseinrichtungen sowie der Band Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Nationalparkplan ist auf der Homepage des Nationalparks Bayerischer Wald unter http://www.nationalpark-bayerischer-wald.de/wir_ueber_uns/rechtliche_grundlagen/nationalparkplan/index.htm auch barrierearm einsehbar und kann kostenlos heruntergeladen werden.

Druckexemplare sind auf Wunsch zum Stückpreis von 39,80 Euro über den Nationalpark Bayerischer Wald, Freyunger Str. 2, 94518 Grafenau oder poststelle@npv-bw.bayern.de zu beziehen.

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