Abwurfstangen-Sucher im Wintergatter Riedlhäng fotografiert

Pressemitteilung Nr. 042/09

Datum: 09.04.2009

Nationalparkmitarbeiterin Rosalinde Pöhlmann zeigt eine Hirsch-Abwurfstange.
Foto: Rainer Pöhlmann

Nationalparkmitarbeiterin Rosalinde Pöhlmann zeigt eine Hirsch-Abwurfstange. Foto: Rainer Pöhlmann

Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung beobachteten im Wintergatter Riedlhäng bei Mauth mehrmals Personen, die gezielt nach Abwurfstangen von Hirschen suchten. Dabei konnte ein Stangensucher sogar fotografiert werden.

Obwohl die Wintergatter inmitten ausgewiesener und gut beschilderter Wildschutzgebiete liegen, die in der Zeit vom 01.12. - 16.05. eines jeden Jahres nicht betreten werden dürfen, halten sich offensichtlich nicht alle Mitbürger an diese einzig und alleine zum Schutze der Wildtiere erlassene Verordnung.

Davon abgesehen, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern nach geltendem Recht um Jagdwilderei handelt, muss gegenüber früher, als die Suche nach Abwurfstangen von Hirschen als eine Art Volkssport galt, ein gravierender Unterschied gesehen werden, denn das unerlaubte Einsteigen in die Wintergatter setzt die Tiere unter enormen Stress. In dem ohnehin unnatürlich eng begrenzten Lebensraum während des ganzen Winterhalbjahres innerhalb der Gatter geraten die Hirsche in Panik und rennen dann kopflos gegen die Umzäunung. Weil die jetzt wachsenden Bastgeweihe der Hirsche stark durchblutet und sehr empfindlich sind, verletzen sich die Tiere dabei oft schwer. Die Nationalparkverwaltung behält sich vor, in Zukunft Anzeige gemäß Art. 56 des Bayerischen Jagdgesetzes wegen vorsätzlicher Aneignung von Abwurfstangen zu erstatten.

BiU:
Hirsche werfen alljährlich im Spätwinter ihr Geweih ab. Das gezielte Suchen und die unberechtigte Aneignung der begehrten Abwurfstangen ist allerdings nicht erlaubt und kann nach dem Bayerischen Jagdgesetz als strafbare Handlung verfolgt werden.
Foto: Rainer Pöhlmann

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